Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH  - VII R 36/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EnergieStG § 24, EnergieStG § 27, EnergieStV § 55, EnergieStV § 60, KN Pos 8905, KN Pos 8901

Rechtsfrage

1. Ist ein gemeinhin als Hopperbagger bezeichnetes Seeschiff (Laderaumsaugbaggerschiff) als Wasserfahrzeug zum Befördern von Gütern in die Position 8901 KN oder als anderes Wasserfahrzeug bzw. Schwimmbagger in die Position 8905 bzw. 9806 KN einzureihen?

2. Kommt für einen Hopperbagger eine Steuerbefreiung mit allgemeiner Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 EnergieStG i.V.m. § 55 und Anlage 1 EnergieStV in Frage oder lediglich eine Steuerbefreiung nach § 24 EnergieStG mit förmlicher Einzelerlaubnis?

3. Verstößt die zweite ÄnderungsVO der EnergieStV gegen Art. 14 Abs. 1 c) der Richtlinie 2003/96/EG?

Einreihung; Energiesteuer; Erlaubnis; Steuerfreie Verwendung

Fundstelle(n):
MAAAH-61627

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen