BFH - IX R 14/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst b, EStG § 7i
Rechtsfrage
Zur Frage der AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang zur 1999 erworbenen, denkmalgeschützten Mietwohnung steht.
Kann dieser Vorgang -ohne Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen AfA-Volumen der Wohnung (§ 7 Abs. 5 EStG-AfA-Volumen vorhanden / § 7i EStG-AfA-Volumen schon verbraucht)- dazu führen, dass sich als neue AfA-BMG für die Wohnung inkl. Tiefgaragenstellplatz eine Bezugsgröße aus den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung und den nachträglichen Anschaffungskosten für den Erwerb der Tiefgarage bildet, auf die sodann der bisherige AfA-Satz nach § 7 Abs. 5 EStG angewendet wird?
Abschreibung; Absetzung für Abnutzung; Bemessungsgrundlage; Nachträgliche Anschaffungskosten
Fundstelle(n):
BB 2023 S. 626 Nr. 11
BFH/PR 2023 S. 142 Nr. 5
EStB 2023 S. 135 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2023 S. 524
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2023 S. 226
DAAAH-61617