BFH - I R 54/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AStG § 1 Abs 1 S 3, AStG § 1 Abs 1 S 4, AStG § 1 Abs 2 Nr 2, AStG § 1 Abs 3 S 5, KStG § 8 Abs 3 S 2, DBA YUG Art 10, AO § 162 Abs 1
Rechtsfrage
Verlagerung einer Routinefunktion auf ausländische Schwestergesellschaft
1. Wird eine Routinefunktion auf eine ausländische Schwestergesellschaft übertragen (hier: Lieferung von Material und Rückkauf des bearbeiteten Materials), ist dann dieser Vorgang nicht einzeln, sondern zusammengefasst zu betrachten?
2. Ist zum Zeitpunkt des Rückkaufs der Fremdvergleich vorzunehmen, wobei in Ermangelung uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbarer Fremdvergleichswerte der hypothetische Fremdvergleich gemäß § 1 Abs. Satz 5 AStG anzuwenden ist?
3. Liegen sowohl die Voraussetzungen einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch diejenigen einer Hinzurechnung gemäß § 1 AStG vor, ist dann die für den Steuerpflichtigen ungünstigere Regelung anzuwenden?
Außensteuerrecht; Fremdvergleich; Hinzurechnung; Schwestergesellschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung
Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 93 Nr. 3
IStR 2024 S. 157 Nr. 4
IStR 2024 S. 471 Nr. 12
PIStB 2024 S. 73 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2024 S. 78
EAAAH-61608