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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 1136/17 L

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Gewinn aus der Veräußerung von Managementbeteiligungen

Leitsatz

  1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Kommanditanteilen an einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (sog. Managementbeteiligung) ist kein als Arbeitslohn zu qualifizierender geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer die Anteile zu marktüblichen Konditionen erworben und weiterveräußert hat.

  2. Die bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen üblichen und dem Schutz vor Überfremdung dienenden Verfügungsbeschränkungen stehen der wirtschaftlichen Inhaberschaft an den Kommanditanteilen als Grundlage einer vom Arbeitsverhältnis unabhängigen Erwerbsgrundlage nicht entgegen.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2021 S. 28 Nr. 1
UAAAH-61283

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