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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 2059/18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Kindergeld: Ausbildung zum Bankkaufmann mit anschließendem berufsbegleitendem Studium Bankfachwirt/BankColleg (Abschluss mit Bachelor) als mehraktige einheitliche Ausbildung

Leitsatz

Die Ausbildung zum Bankkaufmann mit anschließendem berufsbegleitendem Studium des Studienganges Bankfachwirt/BankColleg (Gemeinschaftsprojekt der Akademien der regionalen Genossenschaftsverbände, Abschluss mit Bachelor) kann als mehraktige einheitliche Ausbildung angesehen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAH-61280

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