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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 2 K 206/17 EFG 2020 S. 1673 Nr. 22

Gesetze: EStG § 5a ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1

Einkommensteuer: Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem KG-Anteil

Leitsatz

1. Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem KG-Anteil setzt voraus, dass dem Erwerber eine gesicherte Erwerbsposition eingeräumt wird und er zudem in der Lage ist, Mitunternehmerrisiko zu tragen und Mitunternehmerinitiative zu entfalten.

2. Ist für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einem Schifffonds die Zustimmung der Komplementärin einzuholen, welche diese nur aus wichtigem Grund versagen kann, kann bereits dies dem Erwerber der Anteile eine rechtlich geschützte Erwerbsposition vermitteln, wenn bei Abschluss des Abtretungsvertrages keine Anhaltspunkte für solch wichtige Gründe vorliegen.

3. Bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils an einem Schifffonds in eine KG kann bereits vor zivilrechtlicher Wirksamkeit der Abtretung die Mitunternehmerinitiative auf die KG übergehen; dieses kann sich zum einen daraus ergeben, dass die KG vom Einbringenden mit Vollmachten zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ausgestattet wurde oder der Einbringende sich verpflichtet hat, seine Gesellschafterrechte nur noch nach Weisungen der KG wahrzunehmen. Auch ohne solche Regelungen kann die Mitunternehmerinitiative vor zivilrechtlich wirksamer Abtretung auf die KG übergehen, wenn aufgrund von Personenidentität keinerlei Interessengegensätze zwischen einbringenden und aufnehmenden Rechtsträger bestehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 17
DStRE 2021 S. 651 Nr. 11
EFG 2020 S. 1673 Nr. 22
FAAAH-61275

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