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Außensteuerrecht | Aufhebung der Wegzugsbesteuerung nach Anteilsveräußerung (FG)
Ein Einkommensteuerbescheid, mit dem ein fiktiver Veräußerungsgewinn von Kapitalgesellschaftsanteilen aufgrund eines Wegzugs ins EU-Ausland festgesetzt wurde, wird aufgehoben, wenn die Anteile später zu einem niedrigeren Wert verkauft werden und die Wertminderung im Zuzugsstaat „nicht berücksichtigt“ wird (§ 6 Abs. 6 Satz 1 AStG). Diese Regelung greift nicht ein, wenn im Zuzugsstaat keine Steuererklärung abgegeben wird (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die zusammenveranlagten Kläger zogen im Streitjahr 2012 von Deutschland nach Österreich. Zu diesem Zeitpunkt hielt der Kläger 50 % der Gesellschaftsanteile an einer inländischen GmbH, deren gemeiner Wert zum Wegzugszeitpunkt höher war als die Anschaffungskosten. Das FA erfasste den sich darau...