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Online-Nachricht - Donnerstag, 15.10.2020

Erbschaftsteuer / Verfahrensrecht | Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben (BFH)

Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besonders schwierigen Erbenermittlungen nicht zu beanstanden, Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben festzusetzen. Der Bescheid ist dem Nachlasspfleger bekanntzugeben (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Kläger sind die Erben des im Jahr 2014 verstorbenen Erblassers. Die Erbengemeinschaft war zunächst nicht ermittelbar. Daher wurde ein Nachlasspfleger bestellt. Nac...

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