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NWB Nr. 43 vom

Die Transportveranlassung beim Versandhandel aus Sicht des EuGH

Dr. Atanas Mateev

Im „KrakVet“ ( NWB FAAAH-52942) ging es eigentlich um Versandhandelsumsätze; die Aussagen des EuGH zur Transportveranlassung können aber eine Bedeutung über den Versandhandel hinaus haben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Grenzüberschreitende Mitwirkungspflicht unterschiedlicher Finanzbehörden

[i]EuGH, Urteil v. 18.6.2020 - Rs. C-276/18 „KrakVet“, NWB FAAAH-52942 Einerseits ging es darum, ob die nationalen Behörden unterschiedlicher EU-Mitgliedstaaten zur einheitlichen Beurteilung eines Sachverhalts verpflichtet sind. Der EuGH hat diese Frage verneint, und zwar auch für den Fall, dass dies zur Doppelbesteuerung führt. Diese könne bei einem gemeinschaftsrechtlich relevanten Sachverhalt durch eine EuGH-Vorlage vermieden werden.

VAT-Rate-Shopping stellt keine missbräuchliche Praxis dar

Andererseits hat sich der EuGH mit dem Begriff der missbräuchlichen Praxis befasst. Er kam zum Ergebnis, dass es nicht von vornherein eine missbräuchliche Praxis darstellt, wenn ein Steuerpflichtiger sein Geschäft derart strukturiert, dass er von einem niedrigen Steuersatz profitiert.

Die Frage nach dem Transportauftrag

[i]Vanheiden, Innergemeinschaftliche Lieferung, infoCenter, NWB EAAAA-41706 Interessant war aber vor allem die Klä...