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Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG
Durch Artikel 1 Nr. 3 Buchst. d Doppelbuchst. bb des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze vom (BGBl. I S. 2058; BStBl I S. 655) ist § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ergänzt worden. Danach ist die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) seit dem von der Umsatzsteuer befreit. Unter Versorgungseinrichtungen sind nach § 1 Abs. 4 VAG Einrichtungen zu verstehen, die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbsfähigkeit vorsehen. Mit der Steuerbefreiung sollen Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmer gegenüber entsprechenden Unternehmern in anderen EG-Mitgliedstaaten vermieden werden.
Im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung der Zuwendungen an Unterstützungskassen (§ 4d EStG) ist folgender Sachverhalt auch umsatzsteuerlich zu beurteilen: Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewähren, bedienen sich hierzu häufig einer Unterstützungskasse im Sinne von § 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 4 AVG. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (Trägerunterneh...