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FG Münster 19.12.2019 13 K 1953/17 K,G,F, NWB 42/2020 S. 3088

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterleitung eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB an einen ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitet eine GmbH einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Anerkennung der Verdienste ihres ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers an diesen weiter, weil Entstehung und Höhe des Ausgleichsanspruchs zu einem ganz wesentlichen Teil dessen persönlichem Einsatz zu verdanken sei, führt dies laut mangels schuldrechtlicher Zahlungsverpflichtung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.