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GmbH | Verletzung der Insolvenzantragspflicht
Ein Gläubiger kann den Ersatz freiwilliger Aufwendungen verlangen, die er nach Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den GmbH-Geschäftsführer in dem Vertrauen auf die Solvenz des Schuldners und der vernünftigen Erwartung gemacht hat, einen vor Insolvenzreife gegen den Schuldner begründeten Anspruch durchzusetzen (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 15a InsO).
Die [i]Arens, NWB 26/2020 s. 1947 Insolvenzantragspflicht soll den Vertragspartner einer Gesellschaft u. a. auch davor schützen, dass er sich durch die Prozessführung mit einer unerkannt insolvenzreifen Gesellschaft mit Kosten belastet, die sich bei der Gesellschaft als Kostenschuldnerin so nicht mehr realisieren lassen. Im Streitfall hatte der Gläubiger im Vertrauen auf die Solvenz der von ihm mit Werkleistungen beauftragten Gesellschaft wegen reklamierter Mäng...