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BMF - S 7102 BStBl 1996 I 151

§ 1 UStG Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung ab

Durch das Jahressteuergesetz 1996 vom (BGBl 1995 I S. 1250, BStBl 1995 I S. 438) ist ab die ertragsteuerliche Behandlung der Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sowie der Überlassung von betrieblichen Fahrzeugen an Arbeitnehmer zu deren privater Nutzung neu geregelt worden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3, § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung dieser Sachverhalte gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:

I. Private Nutzung eines unternehmerischen Kraftfahrzeugs

(1) Soweit ein Unternehmer ein Kraftfahrzeug, das er seinem unternehmerischen Bereich zugeordnet hat (vgl. Abschnitt 192 Abs. 18 Nr. 2 UStR 1996), für unternehmensfremde Zwecke (insbesondere Privatfahrten) verwendet, liegt ein Leistungseigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG vor (vgl. Abschnitt 9 Abs. 2 UStR 1996). Als Bemessungsgrundlage sind nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG die auf die unternehmensfremde Nutzung entfallenden Kosten anzusetzen. Dabei sind nach dem (BStBl 1993 II S. 812) solche Kosten...

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