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Reiserecht | Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19 (AG)
Das Amtsgericht Frankfurt am Main
hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten
Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor
Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse
Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus
im Reisegebiet bestand (AG Frankfurt a.M., Urteil v. - 32 C 2136/20
(18), rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Kläger stornierte am wegen der sich weltweit ausbreitenden Covid-19-Pandemie seine ab dem geplante Reise nach Ischia (Italien), die u.a. einen Flug von Hamburg nach Neapel und zurück beinhalten sollte. Die beklagte Reiseveranstalterin akzeptierte die Stornierung, erhob hierfür jedoch anteilige, in ihren Allgemeinen ...