Organisatorische Entscheidungen treffen!
1. Aufl. 2020
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Kapitel 3
33. Organisatorische Stellhebel
3.13.1 Bildung organisatorischer Einheiten
3.1.13.1.1 Bildung von Stellen
Eine Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit im Unternehmen. Sie repräsentiert einen abstrakten Mitarbeiter, der Zuständigkeiten (Rechte und Pflichten) für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben erhält.
Eine Stelle sollte über diejenigen Zuständigkeiten verfügen, die für eine adäquate Bearbeitung ihrer Aufgaben notwendig sind. Außerdem ist es vorteilhaft, die mit einer Stelle verbundenen Zuständigkeiten möglichst unabhängig von konkreten Mitarbeitern zu formulieren, um bei Personalwechseln nicht neu organisieren zu müssen. Die Zuständigkeiten sollten also so ausgestaltet sein, dass sie von einer dafür qualifizierten Person unter normalen Umständen gut erfüllt werden können (vgl. Schmidt 2009, S. 376).
3.1.1.13.1.1.1 Vorteile der Spezialisierung von Stellen
[i]Stellen spezialisieren sich, um ihre Produktivität zu vergrößern Wenn eine Stelle nicht für die Bearbeitung aller Aufgaben im Unternehmen zuständig ist, sondern nur Zuständigkeiten für die Bearbeitung ganz bestimmter Aufgaben erhält, spezialisiert sich die Stelle. Nur in ganz kleinen Unternehmen – z. B. beim Betrieb eines Kioskes – kommt es vor, dass der Unternehmer jede Aufgabe bearbeitet und ...