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Gesetzgebung | Jahressteuergesetz 2020 (Bundestag)
Die Bundesregierung plant eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Der Bundestag hat am in erster Lesung über ihren Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 (BT Drucks.19/22850) beraten. Der Gesetzentwurf wird nun im federführenden Finanzausschuss weiterberaten.
In erster Lesung wurde u.a. beraten:
Geteilte Meinungen gab es zu den Änderungen des IAB gem. § 7g EStG. Die Investitionsabzugsbeträge sollen dazu von 40 auf 50 % erhöht werden. Eine höhere und einheitliche Gewinngrenze (in Höhe von 150.000 €) soll eingeführt werden. Die Neuregelungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen sollen bereits für das Veranlagungsjahr 2020 anwendbar sein.
Kritisiert wurde eine fehlende Regelung für den steuerlichen Abzug...