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Umsatzsteuer | Sonstige Leistungen eines Berufsreiters (BFH)
Preisgelder, die ein Reiter im
Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier (vom Veranstalter oder vom
Eigentümer des Pferdes) erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung
des Reiters. Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus
unternehmerischen Gründen ist nicht steuerbar. Die Mindestbemessungsgrundlage
des
§ 10 Abs. 5
UStG ist nur auf solche entgeltliche Leistungen
anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Erbringung steuerbar wären (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger und Revisionsbeklagte betrieb im Streitjahr (2009) einen Turnier- und Ausbildungsstall für Pferde. Dabei nahm er mit bei ihm untergebrachten Pferden, die überwiegend nicht in seinem Eigentum standen, aber auch mit Pferden, deren ...