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Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude und der AfA-Bemessungsgrundlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Frage der Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude und der AfA-Bemessungsgrundlage folgendes klargestellt:
1. Anwendung nur auf in Wohnbauweise errichtete Gebäude im Beitrittsgebiet
Die Grundsätze des - (BStBl I S. 599) sind ausschließlich auf in üblicher Wohnbauweise errichtete Gebäude im Beitrittsgebiet anzuwenden (vgl. z. B. den Zusatz in Absatz 2 der Tz. 1.2 "nach den Verhältnissen der Wohn- ggf. zuzüglich Gewerbeflächen"). Sie gelten dagegen nicht für die Bewertung von Industriebauten, Lagerhallen, Scheunen und ähnlichen Betriebsgebäuden. Für die Zurechnung eines Gebäudes zu den in üblicher Wohnbauweise errichteten Gebäuden ist es grundsätzlich unschädlich, wenn das Gebäude neben Wohnzwecken auch betrieblichen Zwecken dient (z. B. Mietwohnhaus mit Ladengeschäft im Erdgeschoß); auch in diesen Fällen ist auf die Wohnüblichkeit der tatsächlichen Bauweise abzustellen.
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderung um die jährliche AfA zur E...