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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 VG 75/10

Die Beteiligten streiten um die Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Ereignisse, die die Klägerin als Kind im Zeitraum von 1953 bis 1973 und während ihrer zweiten Ehe in der Zeit von 1983 bis 1987 erlebt hat.

Fundstelle(n):
CAAAH-60132

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