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STFAN Nr. 10 vom Seite 26

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer; Leverkusen

An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.

Urteile des Monats

Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

Sachverhalt

Die Klägerin studierte nach ihrem im Jahr 2003 abgelegten Abitur Psychologie an der Universität X. Im Juli des Streitjahres 2006 erhielt sie den Abschluss „Bachelor of applied science“. Am 1. Oktober des Streitjahres nahm sie ein Masterstudium der Neuro- und Verhaltenswissenschaften an der Universität Y auf.

Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 823 €. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte sie insoweit Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. H. v. 165,60 € geltend.

Das Finanzamt veranlagte die Klägerin erklärungsgemäß zur Einkommensteuer und setzte diese auf 0 € fest.

Mit ihrem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid machte die Klägerin Aufwendungen für das Bachelor- und Master-Studium als vorab entstandene Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt erließ daraufhin einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den

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