Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Besteuerung von Alterseinkünften mittels Öffnungsklausel
Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 wurde die Besteuerung von Renten und Pensionen grundlegend reformiert. Die Neuregelung sorgt dabei im Ergebnis für eine vollständige Besteuerung der Einkünfte, während die Aufwendungen zum Erwerb der Leistung als Sonderausgaben abgezogen werden können. Die Öffnungsklausel stellt dabei eine Möglichkeit dar, die nachgelagerte Besteuerung zu vermeiden. Im folgenden Beitrag werden neben den Voraussetzungen auch die Auswirkungen der Öffnungsklausel auf die Besteuerung dargestellt und ein Bezug zur aktuellen BFH Rechtsprechung hergestellt.
Allgemeines
Mit dem Wechsel des Besteuerungssystems von Alterseinkünften durch das „Alterseinkünftegesetz“ vom werden ab 2040 Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den land- und forstwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie ähnlichen Einrichtungen zu 100 % der Einkommensteuer unterworfen. Gleichzeitig kann ab dem Jahr 2025 der volle Beitrag der Beträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden (sog. nachgelagerte Besteuerung). Auslöser für die Neuregelung waren di...