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Corona | Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe endet (BMWi)
Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.
Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html (JT)