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Umwandlung | Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs (BFH)
Befinden sich bei einer Abspaltung
i.S. des
§ 123
Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden
Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer
Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem
übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer
Entnahme gleichfalls notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses
Gesellschafters. Zu einem Sondergewinn des Gesellschafters kann sowohl der
"Anteilstausch" selbst als auch eine Entnahme der von dem übernehmenden
Rechtsträger zugeteilten Anteile aus dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
führen (; veröffentlicht
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Abspaltung eines Teilbetriebs gem. § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG von einer AG, deren Anteile ...