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Aussonderungsrechte in der Insolvenz eines Abrechnungsdienstleisters
Über das Vermögen des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ob und in welchem Umfang die von AvP abgerechneten und vereinnahmten Gelder an die betroffenen Apotheken ausgeschüttet werden, ist unklar. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bereits verlauten lassen, dass die Prüfung der Ansprüche auf Auszahlung der abgerechneten Rezepte Monate in Anspruch nehmen wird. Dies gelte insbesondere für die Frage, ob den betroffenen Apotheken an den Geldern ein „Aussonderungsrecht“ zustehe.
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Tabellenforderungen als „Normalfall“ und Aussonderungsrechte
[i]Zahlung orientiert sich an einer QuotePrinzipiell sind Zahlungsforderungen im Insolvenzverfahren sog. Tabellenforderungen. Der (Insolvenz-)Gläubiger erhält aus der vorhandenen Insolvenzmasse nur eine Zahlung, die der Quote seiner Forderung im Verhältnis zur Gesamtheit der angemeldeten Forderungen entspricht.
[i]Besondere SicherungsmittelAnders kann dies sein, wenn besondere Sicherungsmittel vereinbart worden sind. Die (wahrscheinlich) bekannteste Sicherung ist der Eigentumsvorbehalt im Zuge der Abwicklung eines Kaufvertrags. Durch die aufschiebend bedingte Übereignung ein...