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Außensteuergesetz | Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall (BFH)
Sind die Voraussetzungen der
Hinzurechnungsbesteuerung gemäß
§ 7 Abs. 1
AStG erfüllt, kommt der in
§ 7 Abs. 6
AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von
Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr
zu. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter
§ 8 Abs. 1
AStG zu subsumieren (funktionale Betrachtungsweise).
Abweichendes gilt nur für Einzeltätigkeiten mit einem erheblichen
wirtschaftlichen Eigengewicht (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerinnen sind zwei GmbH´s, die in den Streitjahren an der Holding-Kft, einer ungarischen Kapitalgesellschaft, zu 0,0037 % (Klägerin zu 1.) bzw. zu 99,9963 % (Klägerin zu 2.) beteiligt waren. Die Holding-Kft nahm ihre Tätigkeit am auf. Im ...