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Einkommensteuer | Zur Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen (BFH)
Die fristgerechte, aber inhaltlich
fehlerhafte Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die ZfA rechtfertigt
nicht die Festsetzung eines Verspätungsgeldes gem.
§ 22a Abs. 5
EStG, sofern die Mitteilungen für die Finanzverwaltung zum
Zwecke der Besteuerung der Alterseinkünfte verarbeitungsfähig sind (Anschluss
an
). Ein Unternehmer, der eine auf die Verhältnisse
des Mitteilungspflichtigen zugeschnittene Software konkret für die Übermittlung
von Rentenbezugsmitteilungen herstellt, ist insoweit dessen Erfüllungsgehilfe
(Anschluss an
) (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Wird eine Rentenbezugsmitteilung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG a.F. v...