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Corona-Gesetzgebung | Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen u. a. im Gesellschaftsrecht
Das [i] BMJV, PM v. 19.9.2020 Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) an die Länder und Verbände versandt, die bis zum Stellung nehmen konnten. Die Erleichterungen für die AG, die KGaA, den VVaG, die SE, die GmbH, die Genossenschaften, die Vereine und Stiftungen sowie im Bereich des Umwandlungsrechts, die mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, [i]Hoch, NWB 23/2020 S. 1703Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie v. (BGBl 2020 I S. 569, 570) eingeführt worden sind, sollen bis zum verlängert w...