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Online-Beitrag vom

Verzicht auf Darlehenszinsen über die Grenze und im Dreieck

Korrektur des Zinsverzichts nach § 1 AStG

Prof. Dr. Christian Möller, LL.M.

[i]Gerlach, Außensteuergesetz, infoCenter, NWB RAAAC-21278 Der BFH hatte über den Zinsverzicht einer deutschen Mutter- und einer deutschen Schwestergesellschaft gegenüber einer tschechischen Darlehensnehmerin zu entscheiden. Er spricht sich für eine Anwendung des § 1 AStG auch auf die Bedingungen eines „eigenkapitalersetzenden“ Darlehens aus und lehnt eine Verdrängung von § 1 AStG durch die Vorschriften über verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) ab (, NWB EAAAH-57860).

I. Zinsverzicht gegenüber ausländischer Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

[i]Darlehen der Klägerin und einer Organgesellschaft der Klägerin an ausländische Tochtergesellschaft der KlägerinDie Klägerin, eine inländische GmbH, war Alleingesellschafterin und zugleich Organträgerin der A GmbH mit Sitz im Inland. Daneben war sie Alleingesellschafterin der C s.r.o. mit Sitz in der Tschechischen Republik. Sowohl die Klägerin als auch die A GmbH gewährten der C s.r.o. verzinsliche Darlehen. Sämtliche Darlehen wurden durch Erklärung vom rückwirkend ab dem und für die Zukunft zinsfrei gestellt. Das Finanzamt rechnete in den Streitjahren 2003 und 2004 Einnahmen in Höhe der erlassenen Zinsen außerbilanziell hinzu. Die Klage hatte vor dem Finanzgericht keinen Erfolg. Der BFH verweist die Sache an das Finanzgericht zurück.

II. A...