Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BdF - IV B 6 -S 2333 - 1/93 BStBl 1993 I 248

Einkommensteuerrechtliche (lohnsteuerrechtliche) Behandlung von Direktversicherungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur einkommensteuerrechtlichen (lohnsteuerrechtlichen) Behandlung von Direktversicherungen wie folgt Stellung genommen:

1 Grundsatz

Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind steuerrechtlich so zu behandeln, als ob sie der Arbeitnehmer geleistet und der Arbeitgeber einen entsprechend höheren Barlohn gezahlt habe.

2 Erfassung als Arbeitslohn

2.1 Als Arbeitslohn ist die gesamte Beitragsleistung des Arbeitgebers an das Versicherungsunternehmen zu erfassen. Es ist gleichgültig, ob die Beitragsleistung durch Zahlung oder durch Verrechnung (z. B. Verrechnung sog. Stornogewinne) erfolgt.

2.2 Zum Arbeitslohn gehören nicht Gewinnanteile (Überschußanteile, Versichertendividenden, Boni, Zinsen), die zur Erhöhung der dem Arbeitnehmer zustehenden Versicherungsleistung beim Versicherungsunternehmen angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwendet oder an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Soweit hierbei außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG vorliegen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sind die Zinsen beim Arbe...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen