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Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer in Fällen der Entgeltumwandlung
(1) Der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt eine Entgeltumwandlung i. S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kein Arbeitnehmer i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BetrAVG ist. (2) Die darin liegende Bevorzugung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer i. S. des BetrAVG ist verfassungsgemäß (Bezug § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG; § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 1b Abs. 5, § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 BetrAVG; Art. 3 Abs. 1 GG).
(1) Eine Pensionsrückstellung darf gem. § 6a Abs. 3 Satz 1 EStG höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden. Als Teilwert einer Pensionsverpflichtung gilt nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 EStG vor Beendigung des Dienstverhältnisse...