Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BMF - S 2303 BStBl 1992 I 730
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der nicht im Inland ansässigen Korrespondenten inländischer Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie inländischer Zeitungsunternehmen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Durch Verwaltungsanweisungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist seinerzeit "zur Erleichterung der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse" der beschränkt steuerpflichtigen Korrespondenten im Ausland zugelassen worden, vom Steuerabzug abzusehen (vgl. Sitzung der Einkommensteuerreferenten vom 6./ - TOP 11c und vom 3. bis TOP 18; IV - S 2108 - 40/51-). Seither haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend gewandelt. Aufgrund der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der nicht im Inland ansässigen Korrespondenten inländischer Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie inländischer Zeitungsunternehmen gilt nunmehr folgendes: I. Allgemeines 1. Persönlicher Anwendungsbereich Nicht im Inland ansässige Korrespondenten im Sinne der nachfolgenden Regelungen sind Journalisten, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und die ihre journalistische Tätigkeit hauptberuflich ausüben, für Presseorgane mit Sitz im Inland tätig sind und überwiegend über ihr Gastland oder Dritt... BStBl 1963 I S. 757 BStBl 1974 I S. 60 BStBl 1955 I S. 370 BStBl 1968 I S. 297 BStBl 1969 I S. 39 BStBl 1978 I S. 72 BStBl 1980 I S. 647 BStBl 1959 I S. 1034 BStBl 1980 I S. 397 BStBl 1972 I S. 528 |