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Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsansatz nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und Gegenkorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG bei unbesicherten Konzerndarlehen
(1) Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 73/16, NWB BAAAH-14765, BStBl 2019 II S. 394 = Kurzinfo StuB 2019 S. 450, NWB LAAAH-16347). (2) Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Unternehmensverflechtung und bringt die Üblichkeit zum Ausdruck, innerhalb eines Konzerns Kreditansprüche nicht wie unter Fremden abzusichern (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 73/16, NWB BAAAH-14765, BStBl 2019 II S. 394 = Kurzinfo StuB 2019 S. 450, NWB LAAAH-16347). (3) Die f...BStBl 2019 II S. 394BStBl 2019 II S. 394