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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 168/16

Gesetze: AO 1977 § 163; AO 1977 § 227; UStG § 15

Zur abweichenden Festsetzung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege

Leitsatz

Eine abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen bei fehlerhafter Bezeichnung des Leistungsempfängers in einer Rechnung, aus der der Vorsteuerabzug begehrt wird, ist nur im Festsetzungsverfahren und nicht im Billigkeitswege nach §§ 163, 227 AO möglich. (Hinweis: Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die der als unbegründet zurückgewiesen hat)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAH-59379

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