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NWB Nr. 40 vom Seite 2941

Zweite Runde für die Corona- Überbrückungshilfe eingeläutet

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2978Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten/müssen, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Diese Förderung wird nun für die Monate September–Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesfinanzministerium haben am erste Details veröffentlicht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Zielsetzung des (zweiten) Überbrückungshilfe-Programms

[i]Bisher gelten zu strenge AnspruchsvoraussetzungenDas seit dem geltende Überbrückungshilfe-Programm will branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, die coronabedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Da die Zugangsvoraussetzungen von mindestens 60 % Umsatzausfall im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu streng waren, werden jetzt die Antragsvoraussetzungen gelockert, die Fördersätze erhöht und das Programm verlängert.

Vollständig digitales Antragsverfahren

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren ...