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Gewerbesteuer | Zur personellen Verflechtung einer Betriebsaufspaltung (BFH)
Die personelle Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn die personenidentischen Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitz-GbR und der Betriebs-GmbH die laufenden Geschäfte der Besitz-GbR bestimmen können und der Nutzungsüberlassungsvertrag der Besitz-GbR mit der Betriebs-GmbH nicht gegen den Willen dieser Personengruppe geändert oder beendet werden kann (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Klägerin ist eine Vermietungsgesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der drei geschäftsführende Gesellschafter mit je 33 % und ein Minderheitsgesellschafter mit 1 % beteiligt sind. Neben der Klägerin existierte eine Betriebsgesellschaft mit einer GmbH, an der die Mehrheitsgesellschafter der Klägerin z...