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Niedersächsisches FG Beschluss v. - 5 K 256/17

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b; SGB V § 108

EuGH-Vorlage: Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL: Steuerbefreiung für private Krankenhäuser ohne Zulassung nach § 108 SGB V

Leitsatz

I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist § 4 Nr. 14 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vereinbar mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (im Folgenden: MwStSystRL), soweit die Steuerbefreiung für Krankenhäuser, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, daran geknüpft wird, dass die Krankenhäuser nach § 108 Sozialgesetzbuch (SGB) V zugelassen sind?

2. Wenn Frage 1. zu verneinen ist: Unter welchen Voraussetzungen sind Krankenhausbehandlungen durch Krankenhäuser des privaten Rechts mit Krankenhausbehandlungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts ”in sozialer Hinsicht vergleichbar“ im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL?

II. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 10 Nr. 15
DStR 2021 S. 983 Nr. 17
DStRE 2021 S. 569 Nr. 9
KÖSDI 2021 S. 22100 Nr. 2
UStB 2020 S. 176 Nr. 6
QAAAH-59129

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