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FG Münster 03.08.2020 5 K 2493/18 E, NWB 39/2020 S. 2885

Einkommensteuer | Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen

Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar laut nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen.

Anmerkung:

Der Kläger erwarb im Jahr 2013 eine Ferienwohnung, die er ab 2014 über eine Agentur vermietete. Im Streitjahr 2016 veräußerte er die Ferienwohnung, wobei im Kaufvertrag ein Anteil von 45.000 € für das Zubehör veranschlagt wurde. Das Finanzamt erfasste für 2016 einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG, in den es den Teilbetrag von 45.000 € einbezog. Auch insoweit sei gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG eine zehnjährige Frist anzusetzen, weil mit dem Inventar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt worden seien. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass es sich bei dem Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handele, di...