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WP Praxis 10/2020 S. 312

ESEF-Umsetzungsgesetz verkündet

Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (European Single Electronic Format, ESEF) wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2020 I S. 1874 ff.) und ist am Tag nach der Verkündung, d. h. am , in Kraft getreten.

Kapitalgesellschaften, die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine Kapitalgesellschaft i. S. des § 327a HGB sind, müssen ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, im ESEF-Format erstellen und im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfen lassen. Konkret bedeutet dies:

  • Die betroffenen Unternehmen haben die nach § 328 Abs. 1 Satz 1 HGB bezeichneten Dokumente im einheitlichen ESEF-Format, also im XHTML-Format offenzulegen. Dabei sind die IFRS-Konzerna...