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Track 17 | Körperschaftsteuer: Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführergehältern
Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen nach einem wichtigen Urteil des Bundesfinanzhofs sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, da sie die Grundlagen für die Ermittlung von noch zulässigen Geschäftsführerbezügen aufzeigt. Diese sind übertragbar auf andere Geschäftsbeziehungen.
Eine Entscheidung zur Gemeinnützigkeit war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert. Wir lesen da: Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, da es die Grundlagen für die Ermittlung von noch zulässigen Geschäftsführerbezügen aufzeigt.
Interessant sind die vom V. Senat des BFH herausgearbeiteten Grundsätze nicht zuletzt deshalb, weil sie auch auf andere Geschäftsbeziehungen mit gemeinnützigen Körperschaften angewendet werden können, z. B. auf Mietverträge, auf Pachtverträge und auf Darlehensverträge.
Im Streitfall war eine grundsätzlich gemeinnützige GmbH in der Gesundheits- und Sozialbranche tätig. Sie betrieb ins...