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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office

Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich – so aktuell der Bundesfinanzhof – die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.

Vielleicht erinnern Sie sich ja an den folgenden Fall, über den wir in unserer November-Ausgabe 2018 berichtet hatten: Ein Ehepaar vermietete umsatzsteuerpflichtig für rund 500 € im Monat eine Einliegerwohnung in ihrem Eigenheim an den Arbeitgeber des Ehemanns – mit einem Büro, einem Besprechungsraum, einer Küche und einem Badezimmer mit WC. Der Arbeitgeber stellte dem Ehemann die Räume als Home-Office zur Verfügung. Die Eheleute als Vermieter ließen im Streitjahr das Badezimmer in der Einliegerwohnung für etwa 25.000 € behindertengerecht renovieren. Im Ergebnis waren die Werbungskosten um ca. 30.000 € höher als die Mieteinnahmen.

Der IX. Senat des BFH hatte zur Einkommensteuer entschie...