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BMF - S 2102 BStBl 1990 I 324

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der durch das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - an deutsche Auslandsschulen vermittelten Lehrer (und anderen nicht entsandten Arbeitnehmern)


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 Aufgrund der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
 vertrete ich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der durch das
 Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - an
 deutsche Auslandsschulen vermittelten Lehrer (und anderen nicht
 entsandten Arbeitnehmern) folgende Auffassung:
 
 Die Rechtsverhältnisse dieser Steuerpflichtigen werden ab dem
  in der Weise geregelt, daß ihre Rechte und Pflichten
 gegenüber dem Auswärtigen Amt als der für die auswärtige Kulturpolitik
 zuständigen Stelle der Bundesrepublik Deutschland in einem
 (Verpflichtungs- und) Zuwendungsbescheid geregelt werden, der die
 Betroffenen bezüglich ihrer Rechtsverhältnisse stärker vom Bund als
 vom ausländischen Schulträger abhängig macht; der Dienstvertrag mit
 dem Schulträger bestimmt künftig nur noch die organisatorische
 Einbindung in den Betrieb der Auslandsschule und ist gegenüber dem
 Zuwendungsbescheid von zweitrangiger Bedeutung. Aus diesem Grund sind
 ab 1991 die betroffenen Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen
 des § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu
 behandeln. Die BFH-Urteile vom 14. November 11986 (BStBl 1989 II
 S. 351) und vom  (BStBl...






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