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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 287/19

Die Klägerin und Berufungsbeklagte begehrt von der Beklagten und Berufungsklägerin zum einen die Erstattung der Kosten einer Oberschenkelstraffung und zum anderen die Kostenübernahme für eine Brust- und Oberarmstraffung nach starker Gewichtsabnahme in Folge einer bariatrischen Operation im Februar 2017 (Magenverkleinerung).

Fundstelle(n):
NAAAH-58881

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