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Gesetzgebung | Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht (BMJV)
Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum . Damit wird Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können.
Hintergrund: Die bisherigen Erleichterungen umfassten für die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die Europäische Gesellschaft (SE) die Ermöglichung der Online-Teilnahme an der Hauptversammlung auch ohne Satzungsermächtigung, di...