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IWB Nr. 18 vom Seite 727

Der „Altera“-Fall wird nicht vom US Supreme Court verhandelt

Christoph Richter, Senior Manager und Julia Völk, Senior Associate, PricewaterhouseCoopers GmbH, Nürnberg

Nach [i]Der „Altera“-Fall wird als wegweisend für die Technologie-Branche betrachtet jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen erreichte der „Altera“-Fall 2020 den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika. Der von Google, Apple, Facebook und anderen Technologieunternehmen beobachtete Fall betrifft die Behandlung bestimmter Personalkosten in Cost Sharing Agreements und wird als wegweisend für die Branche betrachtet.

I. Hintergund – das BEPS-Projekt

Die [i]Verrechnungspreisthemen stehen im Fokus internationaler Steuerstreitigkeiten Globalisierung der Weltmärkte rückt Verrechnungspreisthemen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen. Weltweit sind multinationale Unternehmen auf dem Radar der Steuerbehörden. Das BEPS-Projekt, dem sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie zusätzliche Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen haben, stellt die ausgeübten Funktionen, die eingegangenen Risiken und die eingesetzten Vermögenswerte eines Unternehmens einer multinationalen Gruppe in das Zentrum neuer Überlegungen und verlangt die Einhaltung einer fremdüblichen Preisgestaltung sowie die Vermeidung von Gewinnverschiebungen. Allerdings stellen konzerninterne Transaktionen mit Bezug zu immateriellen Wirtschaftsgütern aufgrund unterschiedli...