Frage der Steuerbefreiung einer Personalgestellung durch gemeinnützig tätige Körperschaft
Leitsatz
1. Die Leistungen der Stpfl. in Form der Personalgestellung, nämlich der Gestellung des Geschäftsführers, stellen keine Leistungen
der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII dar. Es handelt sich um steuerbare sonstige Leistungen i.S. des § 3 Abs. 9 Satz 1
UStG.
2. Der Stpfl. führte im Streitfall keine eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Umsätze i.S. von Art. 132 Abs.
1 Buchst. h MwStSystRL aus, denn er erbrachte seine Leistungen nicht unmittelbar ggü. den Kindern der OGS, sondern an einen
Dritten, an die jeweiligen Trägervereine.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): GmbH-StB 2021 S. 26 Nr. 1 DAAAH-58747
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