Der erkennende Senat ist nicht von einer Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Alterseinkünftebesteuerung überzeugt. Das
BVerfG hat mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Neuausrichtung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und
Alterseinkünften auf die nachgelagerte Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz grundsätzlich eine Regelung geschaffen
hat, die mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist. Das Gericht ist an die verfassungsgemäßen Gesetze gebunden und sieht sich
an einer vom Gesetz abweichenden Festsetzung gehindert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 1658 Nr. 22 UAAAH-58737
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