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FG Köln  v. - 15 K 279/17 EFG 2020 S. 1658 Nr. 22

Gesetze: AO § 85; EStG § 22

Einkünfteermittlung

Besteuerung von Rentenbeträgen

Leitsatz

Der erkennende Senat ist nicht von einer Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Alterseinkünftebesteuerung überzeugt. Das BVerfG hat mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber mit der Neuausrichtung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften auf die nachgelagerte Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz grundsätzlich eine Regelung geschaffen hat, die mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist. Das Gericht ist an die verfassungsgemäßen Gesetze gebunden und sieht sich an einer vom Gesetz abweichenden Festsetzung gehindert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1658 Nr. 22
UAAAH-58737

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