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Zuordnung einer Verbindlichkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen
Der BFH hat in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört. Danach hängt die Zuordnung einer Verbindlichkeit zum Betrieb- oder Privatvermögen im Grundsatz von dem Anlaß ihrer Entstehung ab; eine Betriebsschuld ist grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn sie durch einen betrieblichen Vorgang ausgelöst wird. Nach den BFH-Urteilen vom (BStBl II S. 510) und (BStBl II S. 619) kann jedoch eine dem Privatvermögen zugeordnete Verbindlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch Umschuldung zu einer Betriebsschuld werden. Eine Privatschuld werde zwar nicht schon dadurch zu einer Betriebschuld, daß sie in der Handelsbilanz als Verbindlichkeit des Betriebs ausgewiesen oder durch betrieblich genutztes Grundvermögen dinglich gesichert werde oder dadurch, daß vorhandenes Betriebsvermögen Grundlage für Entstehen und Höhe einer privaten Schuld sei; eine Umschuldung sei aber grundsätzlich dadurch möglich, daß im Betrieb vorhandenes Eigenkapital entnommen und durch Fremdkapital ersetzt werden könne.
Fälle, in denen Umschuldungen mit der Begründung der Ersetzung v...