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BMF - S 1909 BStBl 1985 I 97

Einbringung eines Betriebsvermögens in eine Betriebs-Kapitalgesellschaft ohne Gewinnrealisierung


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 Nach Tz. 49 des  (BStBl I S. 253) und
 den entsprechenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder ist
 eine Betriebsaufspaltung - Aufspaltung eines Einzelunternehmens oder
 einer Personengesellschaft in ein Besitzunternehmen und eine Betriebs-
 GmbH, Einbringung des Betriebs des bisherigen Einzelunternehmens oder
 der Personengesellschaft in die Betriebs-GmbH, wobei in der Regel das
 Anlagevermögen bei dem Besitzunternehmen verbleibt und an die
 Betriebs-GmbH vermietet wird - keine Betriebseinbringung im Sinne des
 § 20 UmwStG. Die steuerliche Behandlung der Betriebsaufspaltung
 richtet sich weiterhin nach den hierfür von der Rechtsprechung
 entwickelten Grundsätzen. Das bedeutet, daß bei der Einbringung eines
 Betriebsvermögens in eine Betriebs-Kapitalgesellschaft in Fällen der
 Betriebsaufspaltung keine Gewinnrealisierung anzunehmen ist, soweit
 die steuerliche Erfassung der auf die GmbH-Anteile übergehenden
 stillen Reserven infolge der Zugehörigkeit der Anteile zum
 Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft sichergestellt ist.
 
 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten
 Finanzbehörden der Länder vertrete ich zur der Frage, ob von den o. a.
 Gr...































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