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Die Erstberatung – gern kostenlos, aber für Berater nicht risikolos
Die Vergütung und das Haftungsrisiko bei Rat, Auskunft und Erstberatung
Die Situation kennt jeder Berufsträger: Ein Mandant ruft an und hat nur eine kurze Frage zu einer neuen Sache oder die Kanzlei bietet – gerade in Massenverfahren mit betroffenen Verbrauchern – einen Erstkontakt an. Solche Beratungsleistungen sind i. d. R. kostenlos, da sich die Berufsträger (seien es nun Steuerberater oder Rechtsanwälte) aus der Beratung oder der Auskunftserteilung eine lukrative Mandatierung oder Folgeberatungen versprechen. Es stellt sich die Frage, wo die Grenzen und möglicherweise Gefahren dieser kostenlosen Beratung liegen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gesetzliche Zulässigkeit der kostenlosen Erstberatung
Sowohl die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) als auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermöglichen den kostenlosen ersten Rat.
1. Gebühren für Rat und Auskunft
Gebührenregelungen für Rat und Auskunft in der Steuerberatervergütungsverordnung einerseits und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz andererseits weisen sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede auf.
a) Gebühren nach der StBVV
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind grds. an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden (§ 64 Abs. 1 StBerG).
[i]Ist der Mandant ein Verbraucher?Der Steuerberater erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen... / /