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Kassen | Länder äußern sich zur Nichtbeanstandungsregel des BMF (FinMin)
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen betonen nach Veröffentlichung des nunmehr, dass sie an ihren Regelungen festhalten.
Hintergrund: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Das BMF gewährte eine Nichtbeanstandungsregel bis zum .
Im Juli 2020 hatten einige Bundesländer (außer Bremen) beschlossen, Unternehmen...